Wer eine bestehende Zahnlücke durch ein Zahnimplantat schließen möchte, muss in der Regel mit einem hohen Eigenanteil rechnen. Oft betragen diese 1.500€ – 3.000€. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen mittlerweile nur noch einen befundbezogenen Festzuschuss.
Die Höhe des Zuschusses wird danach berechnet welche Versorgung zweckmäßig, medizinisch notwendig und kostengünstig ist. Ästhetische Gesichtspunkte spielen dabei keine Rolle.
Wer deshalb kurz vor einer Zahnbehandlung eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abschließen will, um dadurch die Kosten für einen hochwertigen Zahnersatz zu senken, ist oft zu spät dran. Denn in der Regel hat der Versicherte erst nach Ablauf einer bestimmten Wartezeit einen Leistungsanspruch auf Zahnersatz.
Es gibt aber auch Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit für bestimmte Leistungsarten. Für Zahnersatz gilt meist eine Wartezeit von 8 Monaten während für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie 3 -8 Monate die Regel sind. Für Zahnprophylaxe (z.B. professionelle Zahnreinigung) wird meistens sofort bezahlt.
Eine Zahnzusatzversicherung sollte daher möglichst früh abgeschlossen werden – am besten bevor der Zahnarzt einen Schaden diagnostiziert. Wer dennoch eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit in allen Leistungsarten sucht, sollte allerdings genau den Leistungsumfang studieren – denn diese sind gerade in dieser Variante besonders unterschiedlich. Nutzen Sie dafür unseren mit der Bestnote Sehr Gut ausgezeichneten Vergleichsrechner.
Welche Vorteile hat eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?
Der große Vorteil eines Tarifs ohne Wartezeit besteht darin, dass die Versicherung die Kosten für eine Zahnbehandlung bereits ab dem ersten Tag nach Abschluss übernimmt. Es sind also auch unerwartet auftretende Zahnbeschwerden ab dem ersten Tag versichert.
Dieser Vorteil wiegt besonders schwer, wenn bereits ein Zahnbefund vermutet wird oder der Verdacht besteht, dass ein Schaden entstehen könnte. Dann ist ein Tarif ohne Wartezeit eine durchaus sinnvolle Option.