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Übersicht der Leistungsbausteine JurDent Premium

Wie reiche ich eine Rechnung bei meiner Zahnzusatzversicherung ein?

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie bei Ihrer Zahnzusatzversicherung am besten die Rechnung einreichen. Beachten Sie bitte unsere Hinweise damit Sie Ihre Erstattung schneller bekommen und die Versicherungsgesellschaft wenig Ärger macht.

1. Heil- und Kostenplan

Bei größeren Zahnersatzmassnahmen (ab 1.000€) sollte immer einen Heil- und Kostenplan bei Ihrer Versicherungsgesellschaft vorab (vor Beginn der Behandlung) eingereicht werden – selbst dann, wenn Ihr Zahnversichererer keinen angefordert hat oder keinen benötigt.

Ihre Versicherungsgesellschaft prüft dann bereits im Vorfeld die Kostenerstattung der einzelnen Maßnahmen und erteilt Ihnen eine genaue Leistungszusage. Wenn Sie daraufhin eine passende Rechnung einreichen, erhalten Sie in der Regel innerhalb von wenigen Tagen Ihre Kostenerstattung. Bei gößeren Rechnungen kann auch eine direkte Kostenerstattung zwischen dem Zahnarzt und Ihrer Zahnversicherung vereinbart werden.

2. Bonusheft einreichen

Manche Versicherungsgesellschaften benötigen Ihr Bonusheft. Dies ist dann der Fall, wenn Ihre Zahnzusatzversicherung Erstattungsleistungen für Zahnersatz mit ‚von-bis-Werten‘ (z. B. 80 – 90 %) enthält. Wenn Sie sich bei Ihrer Zahnversicherung nicht sicher sind, können Sie in unserem Duplex-Vergleich Service nachschauen, oder Sie senden eine Kopie Ihres Bonusheftes zusammen mit der Originalrechnung ein.

Wichtiger Hinweis:
Bitte nur eine Kopie Ihres Bonusheftes zusenden. Das Original behalten Sie immer bei sich.

3. Die Rechnung

Ihr Zahnarzt stellt Ihnen eine Rechnung für seine geleisteten Privatbehandlungen. Diese müssen Sie zunächst selbst zahlen. Vom Zahnarzt erhalten Sie eine Originalrechnung und eine Kopie. Das Original schicken Sie direkt zu Ihrer Zahnzusatzversicherung – die Erstattungsunterlagen finden Sie in den Tarifunterlagen Ihrer Versicherung oder hier. Mit der gesetzlichen Krankenkasse rechnet der Zahnarzt direkt ab. Die Zahnzusatzversicherung überweist anschließend den Erstattungsbeitrag direkt an Sie. Bei den meisten privaten Zusatzversicherungen stehen Ihnen dazu folgende Einreichungsmöglichkeiten offen:

  • Sie senden die Rechnung postalisch an den Versicherer. Oft können Sie sich dazu ein Kuvert zusenden lassen oder online herunterladen und ausdrucken, welches bereits frankiert ist. Die Adresse Ihrer Versicherung finden Sie, wenn Sie hier auf Ihre Versicherung klicken.
  • Sie laden die Rechnung im Online-Kundenbereich des Versicherers hoch und beantragen dort die Erstattung.
  • Sie scannen einen auf die Rechnung ausgedruckten QR-Code ein mit der App Ihrer Versicherung und setzen so den Erstattungsprozess in Gang.

4. Wo sende ich meine Rechnung hin?

Die originale Rechnung senden Sie direkt zur Versicherungsgesellschaft. Die Adresse entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.

Vermerken Sie bei der Postanschrift immer in der zweiten Zeile nach dem Namen der Versicherungsgesellschaft noch “ – Leistungsabteilung -„, somit wird dieser Brief schneller an die gewünschte Fachabteilung weitergeleitet.

5. Prüfung bei der ersten Einreichung einer Rechnung

Wenn Sie das erste Mal bei der Zahnzusatzversicherung eine Rechnung einreichen, prüft der Versicherer bei Ihrem Zahnarzt bzw. Zahnärzten die letzen 5 bis 10 Jahre, welche Behandlungen getätigt wurden und/oder welche Behandlungen festgestellt bzw. angeraten waren.

Hierfür erhält Ihr Zahnarzt einen Fragebogen vom Versicherer, der normalerweise für diesen Vorgang ausreicht. In wenigen Fällen verlangt der Versicherer jedoch die komplette Patientenkartei und prüft diese selbst nach.

Aus diesem Grund ist es wichtig, die Gesundheitsfragen bei der Antragsstellung richtig zu beantworten. Ansonsten kann die Versicherung wegen falscher Auskunft bzw. falschen Angaben sofort vom Versicherungsvertrag zurücktreten.

6. Sie haben die Originalrechnung verloren?

Sollten Sie einmal Ihre Originalrechnung verloren haben, ist das kein großes Problem. Ihr Zahnarzt stellt Ihnen problemlos nochmals eine Rechnung (Duplikat) aus. Diese können Sie dann Ihrer Zahnversicherung wie oben beschrieben zukommen lassen.