Besonders stolz sind wir auf die Stimmen unserer Kunden!

Zahnversicherung Vergleich 5 Sterne Bewertung

25.10.2019

Alles super. Die Beratung sehr kompetent. Kann ich nur empfehlen.

Ute M. Leingarten

5 Sterne Bewertung

18.05.2018

schnell und unkompliziert

Bernd S. Stuttgart

5 Sterne Bewertung

25.09.2018

Sehr guter Service und freundliche Mitarbeiter. Hab mich dann für die Hallesche entschieden. Bin mal gepsannt ob die dann auch zahlen. Ansonsten war ich ganz zufrieden.

Sabrina E. Bad Rappenau

Zahnversicherung Vergleich

17.12.2018

Ich hatte bereits eine Zahnversicherung. Dies war aber schon weit über 10 Jahre alt weshalb ich überlegte eine neue abzuschließen. Durch die tolle Beratung habe ich jetzt einen weitern Baustein dazugenommen weil es besser war die alte Versicherung zu behalten. Absolut seriöse Beratung. Kompliment an den Berater.

 Renate S aus Pfedelbach

Zahnversicherung Vergleich

28.07.2018

Die Beartung war super und das Portal ist sehr informativ. Bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Wollte meine bereits vorhanden Brücken mitversichern und auch einen guten Preis.Mein Mann hatte schon eine Tarif bei der DKV. Jetzt haben wir gewechselt und sparen fast 40%. Die Leistung ist auch noch besser. Wir sind total begeistert.

 Knut und Martina R. aus Stuttgart

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Zahnversicherung Vergleich von Deine Zahnversicherung mit persönlicher Beratung

Ihre passende Zahnzusatzversicherung schließen Sie bei uns zum garantiert besten Preis ab. Nutzen Sie dazu unseren Online Rechner der bis zu 200 Tarife auf einen Blick vergleicht. Dadurch können Sie bis zu 70% der Kosten bei gleicher oder besserer Leistung einsparen.

Die Bedienung ist kinderleicht und selbsterklärend. Falls Sie 2 Tarife im direkten Leistungsvergleich betrachten möchten, können Sie unseren einzigartigen Vergleichs-Checker nutzen.

Unsere Garantie:

Wenn Sie den Tarif innerhalb von drei Monaten nach Abschluss woanders günstiger bekommen, erhalten Sie von uns die Beitragsdifferenz für das erste Jahr ausbezahlt.

Wichtige Tipps und Hinweise:

Überlegen Sie zunächst welche Leistungen Sie gerne in Anspruch nehmen würden und was für Sie wichtig ist. Eine Rolle spielt auch der derzeitige Zahnzustand. Wenn z.B. eine Zahnlücke oder eine Prothese vorhanden ist, soll diese mitversichert werden und welche Wartezeiten nehmen Sie dafür in Kauf. Hier gibt es enorme Leistungs- und Preisunterschiede. Falls Sie sich für keinen der Tarife entscheiden können, haben Sie die Möglichkeit beide Tarife nochmals im direkten Vergleich zu betrachten. Das ist sehr hilfreich und verschafft einen zusätzlichen Überblick.

Tarife mit Leistungen für Kieferorthopädie sind in der Regel etwas teurer. Sie können innerhalb des Rechners alle Varianten durchspielen und vergleichen. Fordern Sie danach die Unterlagen an um in aller Ruhe nochmals die Unterlagen und die Leistungen zu prüfen. Falls Sie sich für einen Tarif entschieden haben, fordern Sie einfach weitere Unterlagen an oder senden einfach den Antrag an uns ab. Lästige Telefonanrufe finden von unserer Seite aus nicht statt.

Das hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Normalerweise leistet eine private Zahnzusatzversicherung erst nach einer bestimmten Wartezeit. Das heißt, die Leistungen können erst nach einer bestimmten Frist – beispielsweise sechs Monate nach Vertragsabschluss in Anspruch genommen werden. Für die professionelle Zahnreinigung entfällt die Wartezeit bei fast allen Tarifen.

Es gibt aber auch viele Tarife ohne Wartezeit, die also sofort nach Abschluss leisten. Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss angeraten waren, sind aber bis auf wenige Ausnahmen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Für die Höhe der Erstattungen gelten zudem Zahnstaffeln. Diese legen fest, bis zu welcher Höhe Geldleistungen in den ersten Jahren erstattet werden. Die Dauer dieser Zahnstaffeln ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Für einen Zahnversicherung Vergleich sollte man hier genau hinschauen.

Bei den meisten Gesellschaften müssen Gesundheitsfragen zum derzeitigen Zahnstatus beantwortet werden. Deshalb müssen Sie bei der Berechnung des Monatsbeitrages angeben, ob bereits Zähne fehlen oder bestehender Zahnersatz (Brücken, Prothesen) vorhanden sind. Dies ist enorm wichtig für die Vergleichsberechnung und für unsere Leistungszusage und die Ihres Versicherers.

Wichtiger Hinweis: Fehlende Zähne die bereits ersetzt wurden oder Weissheitszähne die entfernt wurden, gelten nicht als fehlende Zähne. Ebenso Zähne die wegen Platzbedarf entfernt wurden und ein vollständiger Lückenschluss vorhanden ist.

Bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung muss in der Regel angegeben werden ob Zähne fehlen oder bereits durch Zahnersatz wie etwa ein Implantat oder eine Krone ersetzt wurden. Außerdem fragen die Versicherer auch, ob Sie aktuell von einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden behandelt werden oder eine Behandlung geplant ist – ihre Vorsorgeuntersuchungen müssen Sie allerdings nicht angeben.

Wer dass nicht möchte, berechnet einfach nur die Tarife bei denen Sie keine Gesundheitsfragen beantworten müssen. Achten Sie aber darauf, dass auch für den Ersatz von bereits fehlenden Zähnen die Kosten übernommen werden. Unser Zahnversicherung Vergleichs-Rechner prüft im Hintergrund genau diese Fragen und erklärt Ihnen anschließend den genauen Leistungsumfang.

Manche Menschen haben von Mutter Natur ein sehr gesundes und kräftiges Gebiss bekommen und neigen deshalb nicht zu Karies. Sie gehen ein- oder zweimal im Jahr zur Kontrolle beim Zahnarzt und dort muss bestenfalls der Zahnstein entfernt werden. Andere Behandlungen sind nicht notwendig.

Für diese Menschen lohnt sich möglicherweise keine Zahnversicherung oder man sollte sich überlegen nur für den Fall der Fälle eine reine Zahnersatzversicherung abzuschließen. Diese sind sehr preisgünstig und deshalb eine Überlegung wert. Reine Zahnersatzversicherungen können Sie über unseren Vergleichsrechner berechnen. Wählen einfach nur den % Satz für die Zahnersatzleistung und schließen Sie bei den anderen Selektierfeldern die Leistung aus.

Für manche ist es aber besser das Geld anzusparen, um es für einen später notwenig werdenden Zahnersatz zu verwenden – denn auch das beste Gebiss verschleißt im Laufe der Zeit und muss dann doch irgendwann nach und nach erneuert werden. Bilden Sie dafür Rücklagen über einen Sparplan und lassen Sie sich von dem Berater Ihres Vertrauens beraten.

Grundsätzlich Ja,

Allerdings müssen Sie bei einem Wechsel die Kündigungsfristen Ihrer bisherigen Versicherung beachten. Diese sind in der Regel drei Monate zum Ende eines Versicherungs – oder Kalenderjahres. Außerdem gibt es meistens eine Mindestvertragslaufzeit von ein oder zwei Jahren. Erst nach dieser Zeit können Sie die Versicherung kündigen.

Falls Ihre Versicherung die Beiträge erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Nach Ankündigung einer Beitragserhöhung, haben Sie vier Wochen Zeit, Ihren Vertrag zu kündigen.

Kündigen Sie Ihren alten Vertrag aber erst, wenn Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben, damit Sie ohne Unterbrechung versichert sind.

Prüfen Sie auch, ob Ihr derzeitiger Tarif mit Altersrückstellungen kalkuliert wurde damit im Alter die Beiträge stabil bleiben. In diesem Fall würden Sie Ihre Alterungsrückstellungen bei einem Anbieter-Wechsel verlieren. Falls Sie nicht genau wissen ob Ihr Tarif davon betroffen ist nutzen Sie unseren Vertragsservice. Hier bekommem Sie kostenfreie Hilfe in allen Vertragsangelegenheiten.

Für eine professionelle Zahnreinigung ist keine Zahnzusatzversicherung nötig. Die Kosten kann man aus der eigenen Tasche bezahlen – außerdem gibt es von vielen gesetzlichen Krankenkassen als Sonderleistung einen Zuschuss zur jährlichen Zahnreinigung.

Falls Sie dennoch einen Vertrag wählen, in dem die Zahnreinigung inklusive ist, sollten Sie auch wirklich regelmäßig hingehen. Denn die Versicherungen berechnen im monatlichen Beitrag einen ordentlichen Aufpreis für die Zahnreinigung. In unserem Zahnversicherung Vergleich können Sie die Leistung Zahnprophylaxe zu- oder abwählen.

24h-Angebot per Post
Kostenfrei und unverbindlich

Direkt-Preise vom Versicherer
Gebührenfrei u. ohne Aufschläge

Bestpreis Garantie
Klare Zusage

*Die Werbeprämien für Ihre Zahnzusatzversicherung gelten immer ab einem Monatsbeitrag von 10 Euro pro versicherte Person. Wenn Sie für Ihre komplette Familie bei uns eine Zahnzusatzversicherung abschließen, erhält jede versicherte Person eine Prämie – wenn Sie möchten. Sie erhalten den Gutschein nach Vertragsbeginn, wenn Sie bei Deine Zahnversicherung einen Versicherungsvertrag abschließen. Voraussetzung ist aber, dass Sie Ihre Vertragsabschluss nicht innerhalb von 60 Tagen widerrufen und für mindestens 6 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlen und der Vertrag ungekündigt ist. Deine Zahnversicherung behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (z. B. missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. Pro Vertrag und Versicherungsnehmer wird der Gutschein nur einmal gewährt. Außerdem ist die Huk Coburg von der Werbeaktion asugeschlossen. Deine Zahnversicherung behält sich desweiteren vor, die Werbeaktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn sie nicht planmäßig abläuft (z. B. durch Manipulation oder sonstigen Missbrauch) oder wenn dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Die Gutscheine sind bis zu dem angegebenen Ablaufdatum einlösbar. Es fallen keine Servicegebühren an.