Zahnzusatzversicherung Kinder

Viele Eltern fragen uns, ob eine Zahnzusatzversicherung für Kinder wichtig ist und auf welche Leistungen es ankommt. Die Antwort ist ganz klar JA.
Jedes 2. Kind muss wegen einer Kieferfehlstellung Kieferorthopädische Leistungen in Anspruch nehmen. Dabei wird die Fehlstellung während der Wachstumsphase z.B. mit einer Zahnspange korrigiert.
Die dabei entstehenden Kosten sind enorm und können mit einer leistungsfähigen Zahnzusatzversicherung abgefedert werden.
Folgende kieferorthopädische Mehrkosten sind z.B. keine GKV-Leistung:
- Zahnspange innenliegend (Lingualtechnik),
- Mini Brackets,
- Speed Brackets,
- farblose Bögen,
- Kunstoff- dier Keramikbrackets,
- festsitzender Retainer,
- Kieferorthöpädische Funktionsanalyse.
Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?
Grundsätzlich bieten Zahnzusatzversicherungen für Kinder einen durchaus sinnvollen Schutz. Die Angebote für Kinder Zahnzusatzversicherungen sind jedoch in den letzten Jahren massiv gewachsen.
Deshalb ist es wichtig darauf zu achten, dass die „Zahnzusatzversicherung Kinder“ speziell auf den Bedarf von Kindern und Jugendlichen zugeschnitten ist. Beispielsweise spielt der Zahnersatz bei Kindern weniger eine Rolle.
Wichtiger ist aber die Kostenübernahme für Prophylaxe, sowie für Kieferorthopädie (auch Zahnspangenversicherung genannt) und die damit im Zusammenhang stehenden Funktionsanalytischen und Funktionstechnischen Leistungen.
Seit 2016 gibt es eine Vielzahl an guten Zahnzusatzversicherungen für Kinder. Jedoch unterscheiden sich die verschiedenen Tarife hinsichtlich Kosten und Leistungen zum Teil deutlich voneinander.
Die leistungsstärksten Tarife für Kinder
![]() ZahnTOPpur |
![]() |
Detailübersicht |
9,90€monatlich |
![]() Z90 + Zpro |
![]() |
Detailübersicht |
10,30€monatlich |
![]() 571+572+573+574 |
![]() |
Detailübersicht |
13,89€monatlich |
![]() DentalBest |
![]() |
Detailübersicht |
15,56€monatlich |
![]() ZahnPrivat Premium |
![]() |
Detailübersicht |
19,79€monatlich |
![]() ZahnSchutz Exclusiv 100 |
![]() |
Detailübersicht |
20,00€monatlich |
![]() Dent90+ |
![]() |
Detailübersicht |
20,29€monatlich |
![]() Zahn Prestige |
![]() |
Detailübersicht |
21,20€monatlich |
Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie Kind ohne Wartezeit
Normale Wartezeit in einer Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie
Eltern wünschen sich oft für Ihre Kinder, das Sie nach Vertragsabschluss sofort die Leistungen in Anspruch nehmen können. Normalerweise beträgt die Wartezeit bei einer Zahnzusatzversicherung Kinder für Kieferorthopädische Leistungen 8 Monate. Vorher kann daraus kein Anspruch geltend gemacht werden.
Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie Kinder ohne Wartezeit
Es gibt aber auch Kinder Zahnzusatzversicherungen die auf die Wartezeit für Kieferorthopädie komplett verzichten und sofort leisten . Allerdings sollten Sie beachten, dass Massnahmen die bereits von Ihrem Zahnarzt angeraten wurden – d.h. Aktenkundig sind, von der Leistung ausgeschlossen werden. Das heißt wenn z.B. bereits eine Kieferfehlstellung diagnostiziert wurde, gibt es keine Möglichkeit mehr diese zu versichern.
In akuten Fällen sollte trotzdem über eine Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie Kind ohne Wartezeit nachgedacht werden. Sie kann bei hohen Behandlungskosten, wie sie etwa im Bereich der Kieferorthopädie oder bei einem Zahnersatz der z.B. durch einen Unfall notwendig wird, eine günstige Alternative sein. Ein Leistungsvergleich ist aber unerlässlich und sollte unbedingt durchgeführt werden.
Zahnzusatzversicherung Zahnspange
Zahnfehlstellungen sind mittlerweile ein Massenphänomen. Immer mehr Kinder benötigen eine Zahnspange. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur in Ausnahmefällen einen Teil der Kosten. Dabei stuft sie die Gebiss- und Kieferfehlstellungen in 5 Schweregrade – so genannte Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) ein.
Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt bis zum Ende des 17. Lebensjahres die Kosten für die Kieferorthopädische Indikationsgruppen 3-5.
Muss man die Zahnspange aber selbst bezahlen wird es schnell teuer für die Eltern. Die Kosten belaufen sich schnell auf mehrere tausend Euro. Eine Zahnspangenversicherung macht sich hier also schnell bezahlt. Eine kieferorthopädische Behandlung erfolgt je nach Art und Schwere der Fehlstellung mit herausnehmbaren Spangen, mit festen Brackets oder mit Non-compliance-Geräten – das sind Apparaturen, die ohne aktive Mitwirkung des Kindes die Zähne bewegen.
Die optimale Behandlungsform trifft ein guter Kieferorthopäde immer unter Einbeziehung des Kinderwunsches. Damit wird sichergestellt, dass das Kind in seinem Wohlbefinden weitgehendst unbeeinträchtigt bleibt und keinen Schaden an seiner weiteren Entwicklung nimmt. Die Angst gegen Zahnspangen hat aber bei den Kids in den letzten Jahren enorm abgenommen, -den Promis sei Dank. Mittlerweile hat sich darum schon fast ein Kultstatus entwickelt.
Unsichtbare Zahnspangen
Neben den herausnehmbaren und festen Zahnspangen gibt es zwischenzeitlich eine weitere Methode der Zahnfehlstellungskorrektur – invisalign®. Diese in den USA entwickelte Methode verbindet den Komfort herausnehmbarer Geräte mit der Effizienz fester Zahnspangen.
Durch den Einsatz transparenter, herausnehmbarer Aligner-Schienen ohne jegliches Metall oder Drähte sind sie so gut wie unsichtbar. Tranparenz und hoher Tragekomfort machen diese Zahnspange zu einer der beliebtesten für Jugendliche.
Die Kieferorthopädischen Indikaktionsgruppen im Überblick
KIG 1 – Dazu gehören leichte Zahnfehlstellungen. Da der Behandlungswunsch in erster Linie nur aus ästhetischen Gründen wünschenwert wäre, werden diese nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Zu diesen leichteren Zahnfehlstellungen gehören z. B.
- distale Bisslagen (die oberen Schneidezähne ragen bis zu drei Millimeter vor die unteren). Oder auch ein so genannter offener Biss (der Abstand zwischen den oberen und unteren Zahnkanten beträgt bis zu einem Millimeter).
- Ein Engstand der Zähne mit einer Kontaktpunktabweichung von bis zu einem Millimeter, zählt ebenso zum Schweregrad 1.
GKV-Leistung: Nein
Kosten für die Eltern: ca. 2.500 bis 7.500 EUR
KIG 2- Dazu gehören Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung. Aus medizinischen Gründen ist eine Korrektur erforderlich, trotzdem werden deren Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen.
Zum Schweregrad 2 zählen:
- distale Bisslagen, und ein offener Biss.
- Ein Kreuzbiss zählt ebenso dazu.
- Darüber hinaus zählen zum Schweregrad 2 auch ein Engstand der Zähne mit einer Kontaktpunktabweichung von 1-3 Millimeter .
- Eine Platzmangelsituation der Zähne, bei der der Platzbedarf bis zu drei Millimeter beträgt.
GKV-Leistung: Nein
Kosten für die Eltern: ca. 2.500 bis 7.000 EUR
KIG3 – Dazu gehören ausgeprägte Zahnfehlstellungen die aus medizinischer Sicht eine Kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen.
- Offener Biss mit einem Abstand von 2mm bis max. 4 mm – Vertikale Stufe offen (auch seitlich) O3 < 2 mm – 4 mm
- Tiefbiss mit einem Überlappen der oberen Schneidezähne von mehr als 3 mm. Die unteren Schneidezähne verletzen beim Biss das Zahnfleisch.
- Kreuzbiss auf beiden Kieferseiten.
- Engstand von 3 mm bis max. zu 5 mm – Kontrapunktabweichung Engstand < 3mm – 5 mm
- Platzmangelsituation der Zähne mit Platzbedarf von < 3 mm – 4 mm – Platzmangel < 3 mm – 4 mm.
GKV-Leistung: Ja, Grundleistung
Kosten für die Eltern: ca. 500 bis 1.500 EUR
KIG4 – Dazu gehört eine stark ausgeprägte Zahnfehlstellung. Hier ist eine zahnmedizinische Behandlung dringend erforderlich.
- Zahn ist nicht vorhanden (nicht angelegt) – Zahnunterzahl (Aplasie oder Zahnverlust) U4 Unterzahl (nur wenn präpothetische Kieferorthopädie oder kieferorthopädische Lückenschluss indiziert),
- Es liegt eine Durchbruchstörung vor – Durchbruchstörungen S4 Retension (außer 8er),
- Obere Schneidezähne stehen mehr als 6 mm und bis max. 9 mm vor – Sagittale Stufe distal < 6 mm – 9 mm,
- Es besteht ein Vorbiss. D.h. die unteren Schneidezähne stehen bis zu 3 mm vor den oberen Schneidezähnen – Sagittale Stufe mesial 0 mm – 3 mm,
- Platzmangel im Kiefer, mit Platzbedarf von mehr als 4 mm,
- Offener Biss mit einem Abstand von mehr als 4 mm,
- Die Seitenzähne des Oberkiefers stehen außen vor den Seitenzähnen des Unterkiefers – Transversale Abweichung Bukkal-/Lingualokklusion,
- Kreuzbiss auf einer Kieferseite –Transversale Abweichung einseitiger Kreuzbiss,
- Engstand von über 5mm – Kontrapunktabweichung Engstand < 5mm.
GKV-Leistung: Ja, Grundleistung
Kosten für die Eltern: ca. 1.000 bis 2.000 EUR
KIG5 – Dazu gehören extreme Zahnfehlstellungen. Eine Kieferorthopädische Behandlung ist unabdingbar, da sie ansonsten Entwicklungstörungen im Kopf verursachen können. Deshalb werden die Kosten bis zum 17 Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen. Allerdings werden auch hier nur die Kassenleistungen bezahlt.
- Es liegt eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte und weiter Entwicklungsstörungen im Kopfbereich vor,
- Verlagerung von Zähnen – Durchbruchstörungen Verlagerung (außer 8er),
- Die oberen Schneidezähne stehen mehr als 9mm vor,
- Es liegt ein Vorbiss vor, bei dem die unteren Schneidezähne über 3 mm vor den oberen stehen,
- Ein offener Biss, ist in der Regel angeboren wenn er einen Abstand von über 4 mm aufweist.
GKV-Leistung: Ja, Grundleistung
Kosten für die Eltern: ca. 1.500 bis 2.500 EUR
Leistungsbeispiel zwei unserer TOP Anbieter
KIG Stufe |
Kosten Zahnspange |
Anteil der GKV |
Ihr Anteil ohne ZZV |
Ihr Anteil mit ZZV UKV |
Ihr Anteil mit ZZV Inter Z90 ZPro |
---|---|---|---|---|---|
KIG 1-2 |
5.000€* |
0€ |
5.000€ |
1.400€ |
1.000€ |
KIG 3-5 |
5.000€* |
2.500€ |
2.500€ |
500€ |
2.000€ |
*) Die Preise für eine Zahnspange unterscheiden sich je nach Art und Umfang der Behandlung relativ stark. Laut dem unabhängigen Internetportal Zahnarztpreise kosten sie zwischen 2.500€ und 8.000€.
Zahnzusatzversicherung Kinder Stiftung Warentest
Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ist laut Empfehlung der Stiftung Warentest günstig und deshalb sehr sinnvoll. Allerdings gibt es Unterschiede bei den Zahnmedizinischen Bedürnissen. Der Schwerpunkt einer Zahnzusatzversicherung für Kinder liegt auf anderen Leistungen als bei Erwachsenen.
Nutzen Sie hier unseren kostenlosen Vergleich der Zahnzusatzversicherung Testsieger und erhalten Sie ein unverbindliches Angebot der besten Zusatzversicherungen aus dem Test der Stiftung Warentest.
Zum Testsieger Vergleich der Zahnzusatzversicherung für Kinder
Zu den für Kinder relevanten Leistungen gehören zum Beispiel Kunststofffüllungen. Oft entsteht schon im Kindesalter Karies, die wegen der Gesetzlichen Regelversorgung mit Amalgamfüllungen behandelt werden.
Viele Eltern haben jedoch Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Amalgam und bevorzugen daher für die Zähne ihrer Kinder Kunststofffüllungen. Diese werden aber meist nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen und müssen die Eltern daher selbst tragen. Stiftung Warentest empfiehlt daher den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Ihre Kinder, um die Kosten abzumildern – damit nicht aus finanziellen Gründen auf die beste Zahnmedizinische Versorgung verzichtet wird.
Kann eine Zahnzusatzversicherung Kinder im Erwachsenenalter weitergeführt werden?
Im Prinzip ist es möglich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder auch über das 21. Lebensjahr hinaus fortzuführen. Dies ist im Allgemeinen aber nicht zu empfehlen, weil Versicherungen mit guten Leistungen im Bereich Kieferorthopädie meist vergleichsweise teuer sind. Dieser Bereich ist aber für Erwachsene eher unbedeutend bzw. nur für unfallbedingte Leistungen notwendig.
Stattdessen sollte man eher ein Tarif wählen, der gute Leistungen in den Bereichen Zahnprophylaxe, Zahnersatz und Zahnbehandlungen bietet, da diese Bereiche mit zunehmendem Alter immer wichtiger werden.
Bonusheft für Kinder – Das müssen Sie beachten
Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt es ein spezielles Vorsorge-Programm, das unterschiedliche Aktivitäten zur Verhütung von Zahnerkrankungen vorschreibt. Dieses Spezial-Programm heißt abgekürzt „IP-Programm“ (IP=Individualprophylaxe) und erfordert von den Kindern und Jugendlichen zweimal im Jahr einen Besuch beim Zahnarzt. Auch sind die Untersuchungen bzw. die Prophylaxe-Maßnahmen an einen festgelegten Zeitrhythmus gebunden.
Die Kosten für diese Vorsorgebehandlungen nach dem IP-Programm werden komplett von der Krankenkasse übernommen. Im Bonusheft kreuzt der Zahnarzt nach Abschluss der Behandlung die „Individualprophylaxe“ bei einem Kind oder Jugendlichen an und hält den Tag der Untersuchung bzw. IP-Behandlung fest. Danach bestätigt der Zahnarzt mit einem Stempel die Behandlung. Falls das Bonusheft mal verloren geht – kein Problem Ihr Zahnarzt stellt Ihnen gerne ein neues aus. Die Bonuszeiten bleiben selbstverständlich erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Zahnarzt.
