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als Antwort auf: Austausch Amalgam Füllungen #30520
Hallo Herr Becker,
der Austausch von beanstandungsfreien Amalgam Füllungen ist nicht mitversichert, es sei denn es besteht eine medizinische Notwendigkeit.
Aus unserer tägliche Erfahrung wissen wir, dass viele Ihre Amalgam Füllungen aus gesundheitlichen Bedenken (enthält giftiges Quecksilber) oder aus Ästhetischen Gründen austauschen möchten. Leider ist dass bis jetzt bei keinem Zahnversicherer möglich. Sollten Sie allerdings Allergiker sein oder ein Nierenleiden haben sprechen Sie dringend mit Ihrem Zahnarzt ob eine medizinische Notwendigkeit besteht. Dasselbe gilt auch für Schwangere.
Worauf Sie achten sollten: Beim Aufbohren der Füllungen kann vermehrt Quecksilber-Dampf entstehen. Die Folge: Der Körper wird verstärkt mit Quecksilber belastet und Vergiftungserscheinungen können sich verschlimmern. Deshalb braucht ein Zahnarzt viel Erfahrung im Umgang mit Amalgam. Auch kann ein nachfolgende Entgiftung durch Chlorella-Algen empfehlenswert sein. Fragen Sie deshalb Ihren Zahnarzt.Freundliche Grüße
Team Deine Zahnversicherungals Antwort auf: Auslandsschutz Zahnversicherung #25949Sehr geehrte(r) Judith,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Die Vorgehensweise der Zahnzusatzversicherer ist sehr unterschiedlich.
Manche Versicherer erbringen gar keine Leistungen im Ausland, andere widerrum erbringen Leistungen. Diejenigen, die auch Leistungen im Ausland abgedecken, erstatten sehr häufig nur die Kosten in der Höhe die auch bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.
Manche Versicherer leisten auch nur dann, wenn auch Leistungen von der GKV erbracht werden. Daher empfehlen wir vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch Kontakt mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen, um die Kostenübernahme abzustimmen.
Um sicher zu gehen ob in iHrem Fall eine Leistung übernommen wird, sollten Sie bei Ihrem Versicherer anfragen, in welchem Umfang zahnärztliche Leistungen im Ausland übernommen werden. Empfehlenswert wäre eine schriftlichen Kostenzusage ihres Versicherers.
Mit freundlichen Grüßen
G.Pfeiffer
als Antwort auf: Nachfrage zu Tarif DFV Zahnschutz Premium #25386Sehr geehrter Frau Bischoff,
gerne beantworte ich Ihre Frage,
Zähne die bereits mit einer Zahnfüllung behandelt wurden, sind sobald die Behandlung volständig abgeschlossen ist mitversichert.
Sollte danach eine neue Erkrankung/Behandlung notwendig sein, handelt es sich um einen neuen Versicherungsfall.
Falls die Behandlung des Zahnes bei Antragsstellung noch nicht abgeschlossen ist, ist er vom Versicherungschutz ausgeschlossen. Danach ist er wieder mitversichert
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.
Sehr gerne stehe ich Ihnen zu weiteren Fragen auch telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Guido Pfeiffer
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