Zahnversicherung Vergleich Foren Forum für Zahnversicherungen Nachfrage zu Tarif DFV Zahnschutz Premium

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Larissa Bischoff
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1

    Hallo an alle,

    Eine Frage zu den Tarifbedingungen des Tarifs DFV 90.
    Hier steht:
    „Wir ersetznen u.a.keine Aufwendungen für – die erstmalige Versorgung von bereiots vor Vertragsabschluss erknankten,fehlenden oder nicht dauerhaft ersetzten Zähnen.
    Was bedeutet dass? Ich habe vor 2 Jahren eine Füllung für einen Backenzahn bekommen. Werden jetzt für diesen Zahn keine weiteren Leistungen übernommen?

    Vielen Dank für ihre Mühe

    Experte für Zahnversicherungen
    Administrator
    Beitragsanzahl: 3

    Sehr geehrter Frau Bischoff,

    gerne beantworte ich Ihre Frage,

    Zähne die bereits mit einer Zahnfüllung behandelt wurden, sind sobald die Behandlung volständig abgeschlossen ist mitversichert.

    Sollte danach eine neue Erkrankung/Behandlung notwendig sein, handelt es sich um einen neuen Versicherungsfall.

    Falls die Behandlung des Zahnes bei Antragsstellung noch nicht abgeschlossen ist, ist er vom Versicherungschutz ausgeschlossen. Danach ist er wieder mitversichert

    Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.

    Sehr gerne stehe ich Ihnen zu weiteren Fragen auch telefonisch zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Guido Pfeiffer

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.