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Leistungsauschlüsse Kein Versicherungsschutz besteht für: Zahnersatzmaßnahmen, deren Beginn länger als 6 Monate zurückliegt Zahnersatzmaßnahmen, die vor dem Versicherungsbeginn beendet wurden Gebührenanteile, die den Vorschriften der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) nicht entsprechen oder die dort festgesetzten Höchstsätze überschreiten Zahnärztliche bzw. ärztliche Maßnahmen oder zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, die das medizinisch [...]