Zahntechnische LeistungenAls zahntechnische Leistungen werden von einem Zahnlabor erbrachte Leistungen bezeichnet.

Vorab erstellt zunächst ein Zahnarzt einen Abdruck der Zähne. Das Labor erstellt anschließend gemäß den Vorgaben den Zahnersatz. Die Rechnung übernimmt zunächst der Zahnersatz.

Die Kosten werden anschließend dem Versicherten in Rechnung gestellt. Davon übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse 50% für die Regelversorgung. Hat der Patient sich für einen höherwertigen  Zahnersatz entschieden müssen die verbleibenden Kosten (zwischen 80-90%) vom Versicherten aus eigener Tasche bezahlt werden. Hier empfiehlt es sich eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen die diese Kosten übernimmt.